Die Ausbreitung des Corona-Virus legt das öffentliche Leben nun schon seit Wochen lahm. Soziale Kontakte sollen auf das Nötigste begrenzt werden. Für viele Familien ist das nicht nur eine emotionale Belastung, sondern auch eine organisatorische und finanzielle Herausforderung. Wegen Kita- und Schulschließungen müssen Eltern die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können deshalb ihrer Arbeit nicht wie gewohnt nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben aufgrund ausbleibender Aufträge mit Verdienstausfällen zu kämpfen.

Um Familien mit kleinen Einkommen zu entlasten, hat die Bundesregierung umfangreiche Schritte eingeleitet. Einen Überblick über die verschiedenen, finanziellen Unterstützungsmaßnahmen finden Sie hier.

Ein Beispiel ist die Änderung im Infektionsschutzgesetz. Hier wurde ein Entschädigungsanspruch geregelt. Danach erhalten Eltern, die wegen der behördlichen Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten können, unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für ihren Verdienstausfall.

Auch der Zugang zum Notfall-Kinderzuschlag wurde zum 1.4.2020 erleichtert. Neu ist hier, dass für die Prüfung, ob der Kinderzuschlag (bis zu 185 Euro monatlich je Kind) bewilligt werden kann, das Einkommen der Eltern im Monat vor Antragstellung ausschlaggebend ist. Ursprünglich war hier das durchschnittliche Einkommen der letzten sechs Monate relevant. Weitere Infos zum Notfall-KiZ finden Sie hier.